Bei Vertragsabschluss werden folgende Bedingungen Bestandteil des Vertrages, der zwischen der Floßverleih Weber UG (haftungsbeschränkt), Huntestraße 27A, 14167 Berlin, als Vermieter (nachfolgend Floßverleih Weber genannt) und dem Mieter zustande kommt. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Bedingungen für sich und stellvertretend für seine Mitfahrer an. Des Weiteren wird ein von beiden Parteien unterzeichnetes Einweisungs- und Übergabeprotokoll Bestandteil des Vertrages. Floßverleih Weber wird dem Mieter spätestens zwei Tage vor Mietbeginn Informationen zum Umgang mit dem Floß sowie Verkehrsregeln per E-Mail zukommen lassen, die dieser als Vorbereitung auf die Einweisung zu lesen hat.
2.2 Der Mieter kann auf Anfrage und Kulanz spätestens bis 5 Tage vor Mietbeginn schriftlich um eine Umbuchung bitten. Umbuchungen sind in der Regel nur auf einen Werktag möglich und nur, wenn der Floßverleih Weber freie Kapazitäten hat. Pauschal wird für eine Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € berechnet.
2.3 Schlechtes Wetter und insbesondere Regen sind kein Absagegrund durch den Mieter.
3.2 Im Falle einer Überweisung bei Buchung von weniger als zwei Wochen vor Mietbeginn muss der Betrag spätestens einen Werktag vor Mietbeginn auf dem Konto des Floßverleihs Weber gebucht sein. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Mietbetrag bei der Floßübergabe zusätzlich in bar entrichtet werden. Der ggf. bereits überwiesene Mietpreis wird nach Erhalt vom Floßverleih Weber zurücküberwiesen.
3.3 Der verbrauchte Kraftstoff wird nach der Floßfahrt zu folgenden Konditionen in bar abgerechnet:
4.2 Wird das Floß vollständig (wie in der Checkliste bei Einweisung vermerkt) und gereinigt (Zustand wie bei Übergabe des Floßes vom Floßverleih Weber) zurückgegeben, so erhält der Mieter seine geleistete Kaution in voller Höhe zurück.
5.2 Sollte das im Mietvertrag vereinbarte Floß infolge eines während einer vorhergehenden Überlassung entstandenen Schadens oder aus anderen nicht schuldhaft verursachten Gründen nicht zur Verfügung stehen, so hat der Floßverleih Weber das Recht, dem Mieter entweder ein gleichwertiges Floß zur Verfügung zu stellen oder den gesamten Mietbetrag zu erstatten, ohne dass der Mieter Anspruch auf Schadensersatz stellen kann. Die Höhe der Preiserstattung richtet sich hierbei proportional nach der Anzahl der Tage, an denen ein Ausfall der Nutzung erfolgte.
5.3 Zu Mietbeginn erhält der Mieter eine Einweisung durch eine von dem Floßverleih beauftragte Person. Der Mieter bestätigt schriftlich, dass sich das Floß inklusive Motor in betriebsfähigem Zustand befindet und die auf der Inventarliste geführte Ausrüstung vorhanden ist. Sämtliche spätere Einwendungen des Mieters gegenüber Ausrüstung oder Tauglichkeit des Floßes sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5.4 Der Floßverleih Weber hat das Recht, bei berechtigten Zweifeln zu prüfen,
ob die Zuverlässigkeit des Mieters hinsichtlich der Befähigung zur Schiffsführung
in Bezug auf Drogenfreiheit, der körperlichen und geistigen Befähigung zum Führen
eines Bootes und das Mindestalter von 18 Jahren gegeben ist. Sollte dies nicht
der Fall sein, so ist der Floßverleih Weber berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Es wird eine Vertragsstrafe von 25% der vereinbarten
Vertragsgebühren fällig.
Der Floßverleih Weber kann auf Nachfrage einen befähigten Skipper stellen, der
für die Sicherheit der Mitreisenden und des Bootes die nötige Kenntnis besitzt.
Die Vereinbarung ist vor Übergabe des Floßes zu treffen, die Kosten für den
Skipper gehen zu Lasten des Mieters.
5.5 Die Flöße sind mit einer GPS-Ortung ausgestattet, die es dem Floßverleih Weber ermöglicht, den Standort des Floßes zu verfolgen. Im Falle einer Panne lässt sich so eine schnelle Ortung des Floßes ermöglichen. Die Daten werden anonym gespeichert und werden nicht mit dem Mieter verknüpft.
6.2 Sollten Teile der Ausrüstung während einer vorangegangenen Vermietung beschädigt oder verloren gegangen sein, ohne das Ersatz sofort möglich ist, so kann der Mieter nur von dem Vertrag zurücktreten oder Minderung geltend machen, wenn das Boot in seiner Seetüchtigkeit beeinträchtigt ist.
6.3 Es ist dringend darauf zu achten, den Gewässergrund mit dem Floß nicht zu berühren. Das Aufsetzen des Floßes zum Anlegen im Uferbereich ist verboten. Erhält der Floßverleih Weber Kenntnis darüber, dass das Floß Grundberührung hatte, wird dem Mieter eine kostenpflichtige Untersuchung des Unterwasserschiffes in Rechnung gestellt, sofern das Aufsetzen schuldhaft verursacht wurde.
6.4 Bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen
Vorkommnissen (Diebstahl, etc.) ist unverzüglich telefonisch der Floßverleih
Weber zu benachrichtigen. Im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen ist das Floß
mit der eigenen Leine abzuschleppen oder abschleppen zu lassen. Es ist keine
Vereinbarung über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen. Gegebenenfalls ist
nach Absprache in Ufernähe vor Anker zu gehen, um die Ankunft eines Mitarbeiters
des Floßverleihs Weber zur Reparatur vor Ort abzuwarten. Ist eine Rückkehr zum
Hafen des Floßverleihs Weber möglich, so ist diese nach Absprache unverzüglich
anzutreten, um dort eine Reparatur zu ermöglichen.
Reparaturen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch den Floßverleih Weber.
Ausgetauschte Teile sind in jedem Fall aufzubewahren. Auslagen für Reparaturen,
die aufgrund von Materialverschleiß getätigt werden mussten, werden nach Vorlage
der quittierten Rechnung zurückerstattet.
6.5 Der Ölstand des Motors ist vor Fahrtantritt zu prüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen bei schuldhaftem Verhalten zu Lasten des Mieters.
7.2 Durch Havarie, Unfall oder Wettereinflüsse verursachter Nutzungsverlust während der Dauer des Vertrages gibt keinerlei Anrecht auf eine ganze oder teilweise Erstattung des Betrages oder Schadensersatz durch den Floßverleih Weber.
7.3 Entsteht durch ein vom Mieter schuldhaft verursachter Schaden oder durch verspätete Rückgabe ein Leistungsausfall gegenüber einem anderen Mieter, so haftet der Mieter für den Leistungsausfall in voller Höhe.
7.4 Der Floßverleih Weber haftet dem Mieter gegenüber nur für Schäden, welche infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vermieters entstehen. Der Floßverleih Weber lehnt jede Haftung bei Personenschäden ab. Der Floßverleih Weber haftet nicht für an Bord vergessene Gegenstände sowie für entstandene Schäden an Wertgegenständen.
8.2 Für die Nutzung der Flöße gilt die Binnenschifffahrt-Sportboot-Vermietungsverordnung. Diese befindet sich in schriftlicher Form in der Bordmappe.
8.3 Die Vermietung der Flöße erfolgt nur an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Das Führen der Flöße ist aufgrund der Motorleistung von unter 15 PS führerscheinfrei, befreit dadurch aber nicht von den Pflichten eines Sportbootführers. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen, auch für seine Mitreisenden. Der Mieter erhält vor Fahrtantritt ausreichende Informationen für den Umgang mit einem Floß sowie die Verkehrsregeln per E-Mail.
8.4 Für Nichtschwimmer und Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen von geeigneten Schwimmwesten während der gesamten Fahrt Pflicht. Schwimmwesten werden vom Floßverleih Weber auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
8.5 Rettungsmittel sind ausschließlich für den Notfall vorgesehen und dürfen nicht anderweitig benutzt werden.
8.6 Der Mieter erklärt ausdrücklich
8.7 Das Floß ist nach Beendigung des Mietzeitraums vollständig (wie in der Checkliste vermerkt) und unverschmutzt, wie überlassen, zurückzugeben. Fehlendes Inventar wird dem Mieter von der Kaution abgezogen, einige Inventargegenstände und deren Neupreis sind in Anlage 1 aufgeführt. Für verschmutzt zurückgegebene Flöße ist vom Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 50,00 € zu entrichten.
8.8 Das Floß ist pünktlich zum vereinbarten Mietende gereinigt und entladen zurückzubringen. Bei schuldhafter, verzögerter Abgabe wird pro begonnene halbe Stunde ein Betrag von 50,00 € zu Lasten des Mieters berechnet. Sollte dem Floßverleih ein Schaden aufgrund von verspäteter Abgabe für zukünftige Mieter entstehen, so ist der dem Nachmieter entstandene Schaden in vollem Umfang zu begleichen.
8.9 Der Umgang mit offenem Feuer ist nur für Gaskocher und Gas-Grill gestattet. Diese müssen durchgehend bis zum vollständigen Erkalten durch den Mieter beaufsichtigt werden. Der Mieter nutzt die Geräte auf eigene Gefahr. Grills, die der Mieter nutzen möchte, sind dem Floßverleih Weber bei Einweisung zu zeigen. Das Grillen mit Kohlegrills, insbesondere Einweg- und Wegwerfgrills ist verboten. Erscheint der Grill dem Mitarbeiter des Floßverleihs Weber als ungeeignet, so kann er die Nutzung des Grills verbieten. Das Grillen ist nur auf der vorderen Terrasse des Floßes und nur beim Ankern erlaubt. Bei erhöhtem Wellengang sind das Grillen sowie die Nutzung der Geräte verboten.
Geschäftsführer: | Florian Weber |
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Geschäftsadresse: | Huntestraße 27A, 14167 Berlin |
E-Mail: | info@flossverleih-weber.de |
Webseite: | www.flossverleih-weber.de |
Telefon: | +49 1575 266 39 85 |
13.2 Bankverbidung:
Bank: | FYRST |
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IBAN: | DE59 1001 0010 0954 2011 00 |
BIC: | PBNKDEFF |
USt-IdNr: | DE338847204 |
Anker | 70,00 € |
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Ankerleine | 45,00 € |
Ankerlicht/Positionslicht | je 60,00 € |
Badeleiter | 300,00 € |
Benzinkanister | 30,00 € |
Bootshaken | 25,00 € |
Fender | 30,00 € |
Fenderleine | 8,00 € |
Festmacher | 20,00 € |
Gewässerkarte | 60,00 € |
Klampe | 50,00 € |
Mülleimer | 15,00 € |
Notpaddel | 35,00 € |
Rettungsweste | 40,00 € bis 55,00 € |
Schlüssel | 300,00 € |
Signalhorn | 35,00 € |
Sitzkissen | je 100,00 € |
Steckdosen | 50,00 € |
Stuhl | 100,00 € |
Tisch | 120,00 € |
Toilette | 250,00 € |
Verbandskasten | 20,00 € |