Floßverleih WEBER

Floßvermietung in Berlin-Spandau

Allgemeine Geschäftsbedigungen

AGB - Stand Dezember 2023

Bei Vertragsabschluss werden folgende Bedingungen Bestandteil des Vertrages, der zwischen der Floßverleih Weber UG (haftungsbeschränkt), Huntestraße 27A, 14167 Berlin, als Vermieter (nachfolgend Floßverleih Weber genannt) und dem Mieter zustande kommt. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Bedingungen für sich und stellvertretend für seine Mitfahrer an. Des Weiteren wird ein von beiden Parteien unterzeichnetes Einweisungs- und Übergabeprotokoll Bestandteil des Vertrages. Floßverleih Weber wird dem Mieter spätestens zwei Tage vor Mietbeginn Informationen zum Umgang mit dem Floß sowie Verkehrsregeln per E-Mail zukommen lassen, die dieser als Vorbereitung auf die Einweisung zu lesen hat.

1. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt erst durch eine Buchungsbestätigung zustande, die der Floßverleih Weber dem Mieter per E-Mail zuschickt. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Etwaige Übersetzungen dienen lediglich zu Ihrer Information.

2. Vertragsrücktritt und Umbuchung
2.1 Ein Vertragsrücktritt von Seiten des Mieters ist nur schriftlich zu nachfolgenden Konditionen möglich: Der Mieter erhält vom Floßverleih Weber eine Rücktrittsbestätigung. Anschließend muss der Mieter den entsprechenden Rücktrittsbetrag innerhalb der in der Rücktrittsbestätigung genannten Frist an untenstehendes Konto überweisen.

2.2 Der Mieter kann auf Anfrage und Kulanz spätestens bis 5 Tage vor Mietbeginn schriftlich um eine Umbuchung bitten. Umbuchungen sind in der Regel nur auf einen Werktag möglich und nur, wenn der Floßverleih Weber freie Kapazitäten hat. Pauschal wird für eine Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € berechnet.

2.3 Schlechtes Wetter und insbesondere Regen sind kein Absagegrund durch den Mieter.

3. Zahlung
3.1 Der Mietpreis ist, wenn nicht ausdrücklich schriftlich im Vertrag anders geregelt,

3.2 Im Falle einer Überweisung bei Buchung von weniger als zwei Wochen vor Mietbeginn muss der Betrag spätestens einen Werktag vor Mietbeginn auf dem Konto des Floßverleihs Weber gebucht sein. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Mietbetrag bei der Floßübergabe zusätzlich in bar entrichtet werden. Der ggf. bereits überwiesene Mietpreis wird nach Erhalt vom Floßverleih Weber zurücküberwiesen.

3.3 Der verbrauchte Kraftstoff wird nach der Floßfahrt zu folgenden Konditionen in bar abgerechnet:

Tankt der Mieter eigenständig, so ist der Tankbeleg der Tankstelle dem Floßverleih Weber vorzulegen. Es darf nur Super E5 bleifrei getankt werden.

4. Kaution
4.1 Der Mieter ist je Floß zu einer Kaution in Höhe von 500,00 € verpflichtet, die bei Floßübergabe in bar zu entrichten ist. Die Kaution ist die Eigenbeteiligung für die Kaskoversicherung im Falle eines Unfalls oder Schadens, wobei kleinere Schäden unter 500,00 € direkt von der Kaution bezahlt werden.
Es besteht die Möglichkeit, die Kaution zu überweisen, wobei der Betrag spätestens einen Werktag vor Mietbeginn auf dem Konto des Floßverleihs Weber gebucht sein muss. Wird die Kaution nicht rechtzeitig überwiesen, so muss die Kaution in bar hinterlegt werden.

4.2 Wird das Floß vollständig (wie in der Checkliste bei Einweisung vermerkt) und gereinigt (Zustand wie bei Übergabe des Floßes vom Floßverleih Weber) zurückgegeben, so erhält der Mieter seine geleistete Kaution in voller Höhe zurück.

5. Rechte und Pflichten Floßverleih Weber
5.1 Der Floßverleih Weber verpflichtet sich, das Floß zum im Mietvertrag vereinbarten Termin in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand vollgetankt zur Verfügung zu stellen.

5.2 Sollte das im Mietvertrag vereinbarte Floß infolge eines während einer vorhergehenden Überlassung entstandenen Schadens oder aus anderen nicht schuldhaft verursachten Gründen nicht zur Verfügung stehen, so hat der Floßverleih Weber das Recht, dem Mieter entweder ein gleichwertiges Floß zur Verfügung zu stellen oder den gesamten Mietbetrag zu erstatten, ohne dass der Mieter Anspruch auf Schadensersatz stellen kann. Die Höhe der Preiserstattung richtet sich hierbei proportional nach der Anzahl der Tage, an denen ein Ausfall der Nutzung erfolgte.

5.3 Zu Mietbeginn erhält der Mieter eine Einweisung durch eine von dem Floßverleih beauftragte Person. Der Mieter bestätigt schriftlich, dass sich das Floß inklusive Motor in betriebsfähigem Zustand befindet und die auf der Inventarliste geführte Ausrüstung vorhanden ist. Sämtliche spätere Einwendungen des Mieters gegenüber Ausrüstung oder Tauglichkeit des Floßes sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5.4 Der Floßverleih Weber hat das Recht, bei berechtigten Zweifeln zu prüfen, ob die Zuverlässigkeit des Mieters hinsichtlich der Befähigung zur Schiffsführung in Bezug auf Drogenfreiheit, der körperlichen und geistigen Befähigung zum Führen eines Bootes und das Mindestalter von 18 Jahren gegeben ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist der Floßverleih Weber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es wird eine Vertragsstrafe von 25% der vereinbarten Vertragsgebühren fällig.
Der Floßverleih Weber kann auf Nachfrage einen befähigten Skipper stellen, der für die Sicherheit der Mitreisenden und des Bootes die nötige Kenntnis besitzt. Die Vereinbarung ist vor Übergabe des Floßes zu treffen, die Kosten für den Skipper gehen zu Lasten des Mieters.

5.5 Die Flöße sind mit einer GPS-Ortung ausgestattet, die es dem Floßverleih Weber ermöglicht, den Standort des Floßes zu verfolgen. Im Falle einer Panne lässt sich so eine schnelle Ortung des Floßes ermöglichen. Die Daten werden anonym gespeichert und werden nicht mit dem Mieter verknüpft.

6. Rechte und Pflichten des Mieters
6.1 Der Mieter verpflichtet sich,
Des Weiteren verpflichtet sich der Mieter,
Die Weitergabe des Floßes sowie gewerbliche Personenbeförderung sind ausdrücklich untersagt. Das Schleppen von anderen Fahrzeugen ist nur im Notfall durchzuführen. Selbst bei schuldlosem Verstoß gegen diese Verbote entbindet der Mieter den Floßverleih Weber von jeder Verantwortung in seiner Eigenschaft als Eigentümer und haftet persönlich für alle Prozesse, Verfahren, Geldstrafen und Beschlagnahmungen, die er hierdurch verursacht. Ist das Floß durch solche Gründe nicht rückgabefähig, so hat der Mieter dem Floßverleih Weber einen Schadensersatz in Höhe des doppelten Tagessatzes pro Tag der Nicht-Mobilisierung des Bootes zu zahlen. Im Falle einer Beschlagnahmung ist der Mieter gehalten, dem Floßverleih Weber den in der Versicherungspolice festgelegten Neuwert des Floßes innerhalb von 30 Tagen zu erstatten.

6.2 Sollten Teile der Ausrüstung während einer vorangegangenen Vermietung beschädigt oder verloren gegangen sein, ohne das Ersatz sofort möglich ist, so kann der Mieter nur von dem Vertrag zurücktreten oder Minderung geltend machen, wenn das Boot in seiner Seetüchtigkeit beeinträchtigt ist.

6.3 Es ist dringend darauf zu achten, den Gewässergrund mit dem Floß nicht zu berühren. Das Aufsetzen des Floßes zum Anlegen im Uferbereich ist verboten. Erhält der Floßverleih Weber Kenntnis darüber, dass das Floß Grundberührung hatte, wird dem Mieter eine kostenpflichtige Untersuchung des Unterwasserschiffes in Rechnung gestellt, sofern das Aufsetzen schuldhaft verursacht wurde.

6.4 Bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen (Diebstahl, etc.) ist unverzüglich telefonisch der Floßverleih Weber zu benachrichtigen. Im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen ist das Floß mit der eigenen Leine abzuschleppen oder abschleppen zu lassen. Es ist keine Vereinbarung über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen. Gegebenenfalls ist nach Absprache in Ufernähe vor Anker zu gehen, um die Ankunft eines Mitarbeiters des Floßverleihs Weber zur Reparatur vor Ort abzuwarten. Ist eine Rückkehr zum Hafen des Floßverleihs Weber möglich, so ist diese nach Absprache unverzüglich anzutreten, um dort eine Reparatur zu ermöglichen.
Reparaturen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch den Floßverleih Weber. Ausgetauschte Teile sind in jedem Fall aufzubewahren. Auslagen für Reparaturen, die aufgrund von Materialverschleiß getätigt werden mussten, werden nach Vorlage der quittierten Rechnung zurückerstattet.

6.5 Der Ölstand des Motors ist vor Fahrtantritt zu prüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen bei schuldhaftem Verhalten zu Lasten des Mieters.

7. Haftung
7.1 Bei Verlust und/oder Beschädigung von Floß oder Inventar, die über die gebrauchsmäßige Abnutzung hinausgehen, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur in vollem Umfang. Gleiches gilt bei Beschädigung von Dritten. Für Schäden, die durch Verschweigen oder das Verzögern der Mitteilung entstehen, haftet der Mieter.

7.2 Durch Havarie, Unfall oder Wettereinflüsse verursachter Nutzungsverlust während der Dauer des Vertrages gibt keinerlei Anrecht auf eine ganze oder teilweise Erstattung des Betrages oder Schadensersatz durch den Floßverleih Weber.

7.3 Entsteht durch ein vom Mieter schuldhaft verursachter Schaden oder durch verspätete Rückgabe ein Leistungsausfall gegenüber einem anderen Mieter, so haftet der Mieter für den Leistungsausfall in voller Höhe.

7.4 Der Floßverleih Weber haftet dem Mieter gegenüber nur für Schäden, welche infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vermieters entstehen. Der Floßverleih Weber lehnt jede Haftung bei Personenschäden ab. Der Floßverleih Weber haftet nicht für an Bord vergessene Gegenstände sowie für entstandene Schäden an Wertgegenständen.

8. Nutzung
8.1 Die Nutzung der Flöße geschieht auf eigene Gefahr.

8.2 Für die Nutzung der Flöße gilt die Binnenschifffahrt-Sportboot-Vermietungsverordnung. Diese befindet sich in schriftlicher Form in der Bordmappe.

8.3 Die Vermietung der Flöße erfolgt nur an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Das Führen der Flöße ist aufgrund der Motorleistung von unter 15 PS führerscheinfrei, befreit dadurch aber nicht von den Pflichten eines Sportbootführers. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen, auch für seine Mitreisenden. Der Mieter erhält vor Fahrtantritt ausreichende Informationen für den Umgang mit einem Floß sowie die Verkehrsregeln per E-Mail.

8.4 Für Nichtschwimmer und Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen von geeigneten Schwimmwesten während der gesamten Fahrt Pflicht. Schwimmwesten werden vom Floßverleih Weber auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

8.5 Rettungsmittel sind ausschließlich für den Notfall vorgesehen und dürfen nicht anderweitig benutzt werden.

8.6 Der Mieter erklärt ausdrücklich

8.7 Das Floß ist nach Beendigung des Mietzeitraums vollständig (wie in der Checkliste vermerkt) und unverschmutzt, wie überlassen, zurückzugeben. Fehlendes Inventar wird dem Mieter von der Kaution abgezogen, einige Inventargegenstände und deren Neupreis sind in Anlage 1 aufgeführt. Für verschmutzt zurückgegebene Flöße ist vom Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 50,00 € zu entrichten.

8.8 Das Floß ist pünktlich zum vereinbarten Mietende gereinigt und entladen zurückzubringen. Bei schuldhafter, verzögerter Abgabe wird pro begonnene halbe Stunde ein Betrag von 50,00 € zu Lasten des Mieters berechnet. Sollte dem Floßverleih ein Schaden aufgrund von verspäteter Abgabe für zukünftige Mieter entstehen, so ist der dem Nachmieter entstandene Schaden in vollem Umfang zu begleichen.

8.9 Der Umgang mit offenem Feuer ist nur für Gaskocher und Gas-Grill gestattet. Diese müssen durchgehend bis zum vollständigen Erkalten durch den Mieter beaufsichtigt werden. Der Mieter nutzt die Geräte auf eigene Gefahr. Grills, die der Mieter nutzen möchte, sind dem Floßverleih Weber bei Einweisung zu zeigen. Das Grillen mit Kohlegrills, insbesondere Einweg- und Wegwerfgrills ist verboten. Erscheint der Grill dem Mitarbeiter des Floßverleihs Weber als ungeeignet, so kann er die Nutzung des Grills verbieten. Das Grillen ist nur auf der vorderen Terrasse des Floßes und nur beim Ankern erlaubt. Bei erhöhtem Wellengang sind das Grillen sowie die Nutzung der Geräte verboten.

9. Haustiere
Haustiere wie Hunde, Katzen u.ä. können nach vorheriger Anfrage an Bord kostenfrei mitgeführt werden. Der Floßverleih Weber übernimmt keine Haftung für am Haustier entstandene Schäden. Der Mieter übernimmt die Haftung für die vom Haustier verursachten Schäden.

10. Versicherung
Die Flöße sind bis 3 Mio. Euro Haft- und Kaskoversichert. Es werden Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Unfall des Wasserfahrzeuges, Brand, Blitzschlag abgedeckt. Nicht versichert sind Schäden bis zur Höhe der hinterlegten Kaution von 500,00 € je Floß sowie alle Schäden, die vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht wurden. Die Versicherungspolice deckt nicht die an Bord befindlichen Personen gegen Unfallschäden ab. Die an Bord gebrachten Gegenstände sind ebenfalls nicht versichert.

11. Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Zur Durchführung und Abwicklung einer Bestellung benötigen wir von Ihnen folgende Daten: Die von Ihnen mitgeteilten Daten verwenden wir ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung. Bei Bezahlung per Überweisung verwenden wir zusätzlich Ihre Bankverbindungsdaten zur Zahlungsabwicklung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung Ihrer Daten geschieht nicht.
Die personenbezogenen Daten werden spätestens 10 Jahre nach Mietvertragesende vollständig gelöscht.

12. Schlussbestimmungen
Der Floßverleih behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern. Die aktuellen Geschäftsbedingungen finden Sie auf unserer Webseite (www.flossverleih-weber.de).
Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Jegliche Art von Nebenabsprachen bedarf zur Rechtsgültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. In allen strittigen Fällen wird eine gütliche Einigung angestrebt.

13. Kontakt und Bankverbindung
13.1 Kontakt:
Geschäftsführer: Florian Weber
Geschäftsadresse: Huntestraße 27A, 14167 Berlin
E-Mail: info@flossverleih-weber.de
Webseite: www.flossverleih-weber.de
Telefon: +49 1575 266 39 85

13.2 Bankverbidung:

Bank: FYRST
IBAN: DE59 1001 0010 0954 2011 00
BIC: PBNKDEFF
USt-IdNr: DE338847204



Anlage 1

Preisliste für Inventar
Anker 70,00 €
Ankerleine 45,00 €
Ankerlicht/Positionslicht je 60,00 €
Badeleiter 300,00 €
Benzinkanister 30,00 €
Bootshaken 25,00 €
Fender 30,00 €
Fenderleine 8,00 €
Festmacher 20,00 €
Gewässerkarte 60,00 €
Klampe 50,00 €
Mülleimer 15,00 €
Notpaddel 35,00 €
Rettungsweste 40,00 € bis 55,00 €
Schlüssel 300,00 €
Signalhorn 35,00 €
Sitzkissen je 100,00 €
Steckdosen 50,00 €
Stuhl 100,00 €
Tisch 120,00 €
Toilette 250,00 €
Verbandskasten 20,00 €
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